Kirchenaustritt

Wir würden es sehr bedauern, wenn Sie uns Ihre Solidarität entziehen möchten. Bitte suchen Sie vor einem Austrittsentscheid das Gespräch mit uns. Wir sind gerne für Sie da.

Der Austritt aus der Landeskirche setzt eine schriftliche, eigenhändig unterzeichnete Erklärung gegenüber der Kirchenpflege der Kirchgemeinde am Wohnsitz (d.h. Winterthur-Seen) voraus. Sie sind somit nicht an den Kirchenrat oder die Gesamtkirchlichen Dienste in Zürich zu richten. Ein rückwirkender Kirchenaustritt ist ausgeschlossen. Massgebend ist der Zeitpunkt des Eintreffens der Austrittserklärung bei der Kirchenpflege.

Kontaktadresse

Ref. Kirchgemeinde Winterthur-Seen
Sekretariat
Kanzleistrasse 37
8405 Winterthur